Hinweisgebermeldestelle "TAROX HSG-Guard"
Wir heißen Sie auf der Seite der puraVita GmbH herzlich willkommen.
Nachfolgend erklären wir Ihnen, welchen Zweck das Hinweisgeberportal "TAROX HSG-Guard" erfüllt und wie Sie Meldungen an uns abgeben können.
Die TAROX AG unterstützt uns mit Ihren Meldesystemen, die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetz einzuhalten. Das Herzstück der Meldemöglichkeiten bildet unser webbasierte Meldeportal.
Bei Anhaltspunkten für Verstöße gegen Gesetze oder Regelungen haben Sie die Möglichkeit, uns diese über unser Hinweisgeberportal "HSG-Guard" zu melden.
Für uns ist es von wesentlicher Bedeutung, dass Gesetze, interne Richtlinien und Verhaltensgrundsätze eingehalten werden, denn wir wissen, dass der Schlüssel zum Unternehmenserfolg auf Rechtschaffenheit, Ethik und persönlicher Verantwortung basiert. Unser Ziel ist es, unsere Kunden stehts zufrieden zu stellen und unseren Mitarbeitern eine Arbeitsumgebung zu bieten, in der sie sicher sind und sich wohl fühlen.
Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist es wichtig, dass wir Kenntnis von Fehlverhalten oder Verstößen erlangen.
Mit dem Hinweisgeberportal “HSG-Guard“ bieten wir allen die Möglichkeit, Meldungen an uns abzugeben – auch anonym.
Ihre Angaben unterliegen dabei der Vertraulichkeit und Integrität im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jede Meldung wird eingehend geprüft, Verdachtsfälle untersucht und etwaigen Verstößen konsequent nachgegangen.
Wir möchten Ihnen ein zuverlässiger Partner und guter Arbeitgeber sein, unterstützen Sie uns bei unserem Ziel, um zukünftig noch besser zu werden.
Hinweisgeberportal TAROX HSG-Guard für Hinweise und Beschwerden von jedermann weltweit:
Wir empfehlen Ihnen die kinderleichte Abgabe Ihrer Hinweise über unser Meldeportal, hier erhalten Sie jederzeit die Möglichkeit den aktuellen Stand Ihrer Meldung einzusehen, Rückfragen zu stellen und Beweise, wie Fotos oder Videos hochzuladen. Sie erhalten wichtige Tipps zur Abgabe Ihrer Meldung und Hinweise auf die benötigten Informationen, außerdem können Sie Ihre Meldung ganz einfach über Ihr Smartphone abgeben. Für eine detaillierte Anleitung zur Abgabe einer Meldung und weitere Details klicken Sie bitte HIER.
Meldung abgeben:
Sie können Meldungen über die folgenden Kanäle an uns richten:
Bitte beachten Sie unsere Hinweise für Meldungen, außerhalb unseres Portals, dass Sie HIER finden.
Alle Meldungen müssen folgende Informationen enthalten, um Ihre sie bearbeiten zu können:
1. Angabe des Unternehmens, für dass die Meldung bestimmt ist
2. Was ist vorgefallen?
Bitte beschreiben Sie den Vorfall kurz, aber zutreffend
3. Welche Personen waren an dem Vorfall wie beteiligt?
4. Wann ist es vorgefallen?
Geben Sie nach Möglichkeit ein genaues Datum und eine Uhrzeit an
5. Wo ist es vorgefallen?
Neben der Adresse kann auch die Angabe eines Raums, Gebäudeteils oder das Außengelände weiterhelfen
6. Sollten Sie Beweismaterial in Form von Bild,- Ton-, oder Videomaterial besitzen, geben Sie es bitte ebenfalls mit der Meldung ab
7. Freiwillig: Geben Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie bei Rückfragen und dem Ergebnis kontaktieren können
E-Mail:
Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit nur, wenn Ihnen keine Meldung über das HSG-Guard möglich ist.
Telefonisch:
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Meldungen 24/7 über unseren Anrufbeantworter abzugeben.
Nummer: 0231 98 980 333
Per Post:
Senden Sie uns Ihre Hinweise per Post, bitte beachten Sie, dass wir den Empfang nur bestätigen können wenn im Briefkopf die Adresse korrekt und wie angegeben ist.
TAROX AG
Vertraulich HSG-Guard
Stellenbachstraße 49-51
44536 Lünen
Externe Meldekanäle:
BfJ - Hinweisgeberstelle
www.bundesjustizamt.de
Erweiterung der Datenschutzerklärung zur Hinweisgebermeldestelle
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
puraVita GmbH
Emser Straße 16
56377 Nassau
E-Mail:
Und der Auftragnehmer
TAROX AG
Stellenbachstr 49-51
44536 Lünen
E-Mail:
Beide Stellen verarbeiten die im Zusammenhang mit dem Hinweisgebersystem erhobenen personenbezogenen im Auftrag eines Verantwortlichen gemäß Art. 28 DSGVO.
2. Kategorien betroffener Personen
Das Hinweisgebersystem ermöglicht es jeder Person, einen Missstand in unserer Organisation zu melden, auch das mögliche Fehlverhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. Der gemeldete Sachverhalt kann Informationen über vom Fehlverhalten betroffene und andere Personen enthalten. Es werden daher drei Kategorien betroffener Personen verarbeitet: (a) Hinweisgeber, d.h. die meldenden Personen; (b) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Organisation, die mit Ihren Verhalten möglicherweise gegen Regeln verstoßen haben; (c) weitere Personen im Zusammenhang mit dem gemeldeten Sachverhalt.
3. Kategorien verarbeiteter Daten und Zwecke ihrer Verarbeitung
Im Rahmen des Hinweisgebersystems werden die folgenden Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
• Hinweisgeber: Umstände der Meldung (z.B. Zeitpunkt), ggf. Identität (z.B. Name) und ggf. Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse). Die Meldung, einschließlich der darin evtl. enthaltenen Informationen über den Hinweisgeber werden zum Zweck der Ermittlung des Sachverhalts, Klärung der Vorwürfe und der evtl. Abstellung von Fehlverhalten verarbeitet. Wenn Hinweisgeber ihre Identität angegeben, dann wird sie ebenfalls zur Ermittlung des Sachverhalts und Klärung der Vorwürfe verwendet, soweit das erforderlich Ihre ebenfalls freiwillig angegebenen Kontaktdaten dienen der Information über den aktuellen Stand der Bearbeitung.
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Identität (z.B. Name), Angaben zur Beschäftigung (z.B. Tätigkeitsbereich), mögliches Fehlverhalten und entsprechender Sachverhalt. Die Daten dienen der Ermittlung des Sachverhalts, Klärung der Vorwürfe und der evtl. Abstellung von
(b) Weitere Personen im Zusammenhang mit dem gemeldeten Sachverhalt: Identität (z.B. Name) und weitere Informationen, die sich aus dem Gegenstand der konkreten Meldung ergeben. Diese Daten dienen ebenfalls der Ermittlung des Sachverhalts und Klärung der Vorwürfe.
4. Quelle der personenbezogenen Daten
Die im Zusammenhang mit einer Meldung verarbeiteten Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (b) und der weiteren Personen (c) stammen aus der Meldung des Hinweisgebers. Abhängig vom Einzelfall kann unsere Organisation für die Ermittlung des Sachverhalts und Klärung der Vorwürfe weitere Quellen einschließlich öffentlich zugänglicher Quellen heranziehen.
5. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
• Hinweisgeber: Die personenbezogenen Daten der Hinweisgeber werden mit ihrer widerruflichen Einwilligung verarbeitet (Art. 6 1 lit. a DSGVO).
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Ihre Daten werden auf der Grundlage des überwiegend berechtigten Interesses unserer Organisation verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Das berechtigte Interesse liegt in der Bekämpfung von unter anderem Korruption, Interessenkonflikten, sexualisierter Gewalt, Verstößen gegen Wettbewerbsrecht, Arbeitsschutz, Datenschutz und andere Geheimhaltungspflichten. Die Daten werden zur Aufdeckung von Straftaten verarbeitet, wenn die Meldung tatsächliche Anhaltspunkte enthält, die den Verdacht begründen, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eine Straftat begangen hat, die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der Betroffenen nicht überwiegt (§ 26 Abs. 1 2 BDSG).
• Weitere Personen im Zusammenhang mit dem gemeldeten Sachverhalt: Ihre Daten werden auf der Grundlage desselben überwiegend berechtigten Interesses unserer Organisation wie bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
6. Aufbewahrung und Löschung der Daten
Personenbezogene Daten aus offensichtlich grundlos abgegebenen Meldungen werden unverzüglich gelöscht. In den begründeten Fällen werden sie für die Dauer der Beurteilung des Hinweises gespeichert. Wenn die Untersuchung ergibt, dass kein Fehlverhalten vorliegt, dann werden die personenbezogenen Daten des Hinweises zum Monatsende des dem Abschluss der Untersuchung folgenden Monats gelöscht. Wenn ein Fehlverhalten festgestellt wurde, dann werden die Daten für die Dauer der disziplinarischen oder gerichtlichen Maßnahmen und dem Ablauf von Rechtsbehelfsfristen aufbewahrt.
7. Datenübermittlungen an Dritte
Soweit es im Einzelfall zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich ist, leitet der Verantwortliche im jeweils erforderlichen Umgang personenbezogene Daten an Dritte weiter. Bei den Empfängern kann es sich um externe Rechtsberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Mediziner und andere Sachverständige handeln. Soweit sie nicht bereits einer eigenen beruflichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, werden sie vom Verantwortlichen vorher zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung ist das in Nr. 5 genannte berechtigte Interesse unserer Organisation.
8. Rechte der betroffenen Personen
Die Betroffenen haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über ihre personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Weiterhin können Hinweisgeber die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), und beschuldigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die weiteren im Zusammenhang mit dem gemeldeten Sachverhalt betroffenen Personen Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einlegen (Art. 21 DSGVO). Die Rechte können schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht werden.
Die Rechte können im Einzelfall dadurch eingeschränkt sein, dass die Identität von Hinweisgebern zu schützen ist oder das Recht des Verantwortlichen zur Aufklärung des Sachverhalts, der Sicherung von Beweisen und der Abstellung von Fehlverhalten vorgeht. Darüber hinaus kann die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen unserer Organisation oder möglicherweise geschädigter Dritter dienen, wodurch die oben genannten Rechte eingeschränkt sein können.
Betroffene Personen können die Rechte gegenüber beiden Verantwortlichen geltend machen.
9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Die Betroffenen haben das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren:
• Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (Lebenshilfe Obere Nahe gemeinnützige GmbH)
• Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH).
10. Datenschutzbeauftragter
Die Betroffenen können sich mit ihren Fragen oder Beschwerden zur Datenverarbeitung auch an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden:
Dirk Tscholitsch
E-Mail:
Telefon: 0231-98 98 0 -320